Entwicklung eines Bauvorhabens im Kontext zur Marienkirche

Ausgangslage

Das Grundstück befindet sich in der Duisburger Innenstadt, unmittelbar an der mittelalterlichen Stadtbefestigung. Es ist bebaut mit dem Baudenkmal der Marienkirche, dem Pfarrhaus und dem Gemeindezentrum. Pfarrhaus und Gemeindezentrum sollen rückgebaut werden. Es besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Auf dem Grundstück befinden sich Relikte der Stadtmauer, oberirdisch als Baudenkmal sowie unterirdisch als Bodendenkmal. Darüber hinaus ist lt. Aussage der unteren Denkmalbehörde davon auszugehen, dass sich weitere Bodendenkmäler im Untergrund befinden, wie z. Bsp. Reste der gründerzeitlichen Bebauung sowie unterirdische Bereiche
der Kirche. Nördlich der Marienkirche haben bereits einige Grabungen stattgefunden. Im Rahmen der Bauausführung ist mit weiteren Funden und damit verbundenen Grabungen zu rechnen.
Die Erschließung des Grundstücks ist rechtlich nicht gesichert, da die Josef-Kiefer Straße aktuell als Fuß- und Radweg gewidmet ist. Eine Umwidmung als Straße für den KFZ Verkehr ist im Zusammenhang mit der auf dem Nachbargrundstück geplanten Anlage Duo-Marientor angedacht worden, da der Investor aber die Entwicklung des westlichen Teils zurück gestellt hat, ist dies im Moment nicht belastbar. Die Stadtentwicklung zieht als alternative Erschließung für die Kirche die nördliche Zufahrt über die Beekstraße heran, kann sich aber auch eine Erschließung von Seiten des Marientores, zwischen Bunker und Kirche vorstellen. Eine Zufahrt über die Steinsche Gasse wird ausgeschlossen. Eine rechtlich gesicherte Aussage ist nur im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens herstellbar.

Mit dem favorisierten Konzept sind detaillierte Verhandlungen mit den Behörden, wie der Bauaufsicht, der Unteren Denkmalbehörde, dem LWL als oberer Denkmalbehörde und der Stadtentwicklung aufzunehmen, um eine Einigung zu erzielen. Ggfs. erforderliche Aufwendungen für denkmalrelevante Untersuchungen können aufgrund fehlender
Bewertungsgrundlagen in den Kosten aktuell nicht erfasst werden.

Konzept

Vor dem Hintergrund der komplexen Gemengelage haben wir entschieden den aktuell gültigen Bebauungsplan grundsätzlich als Planungsgrundlage anzunehmen. (Anmerkung: Ausnahme bildet die Höhe der Bebauung mit 3 Vollgeschossen sowie ein Ausschwenken der Tiefgarage aus dem vorgesehenen Baufeld. Über die Ausbildung eines Staffelgeschosses kann bei 3 Etagen rechtlich auch eine 2-Geschossigkeit hergestellt werden).
Das Baufeld wird mit einem 3-geschossigen L-förmigen Baukörper beplant, der sich entlang der Steinschen Gasse entwickelt und dann parallel zum Bunker abknickt. Es entstehen 2 unterschiedliche Räume: ein öffentlicher der Stadt zugewandter Platz, der zusammen mit der geplanten Bebauung von Duo Marientor die Stadtmauer in den Mittelpunkt stellt
sowie eine ruhige geschützte Grünfläche als Kirchhof, dem die Wohnräume zugewandt sind. Vom städtischen Platz ist eine barrierefreie fußläufige Erschließung aller Nutzungen möglich. Die barrierefreie und repräsentative Erschließung der Kirche sowie die Zufahrt zur Tagespflege als auch die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt von der Josef-Kiefer Straße. Alternativ kann auch von der Beekstraße sowie vom Marientor erschlossen werden (s.o.).
Der Baukörper wird, um der nutzerseitig gewünschten Anzahl von 30 Stellplätzen gerecht zu werden, mit einer Tiefgarage (29 PKW-Stellplätze, sowie Fahrradstellplätze) unterkellert. Oberirdisch werden zudem noch 3 Stellplätze angeordnet. Weitere Stellplätze sind z.Bsp. über eine Optimierung der Tiefgarage erreichbar (Einbau von Doppelparkern). Hierzu ist im Rahmen der weiteren Planungen eine separate Kosten-Nutzen-Prüfung erforderlich.
Die Tagespflege (ebenerdig) sowie die Büroflächen (1.OG) sind in dem Bereich angeordnet, der sich parallel zum Bunker erstreckt. Die Wohnungen befinden sich in dem Riegel parallel zur Stadtmauer sowie oberhalb der Büroetage als Staffelgeschoss. Die 16 Wohnungen sind größtenteils als 2-Spänner erschlossen und als 2-Zimmer Wohnungen
ausgebildet, um eine wirtschaftliche Erschließung sicher zu stellen. Die 2-seitige Ost-West Ausrichtung gewährt eine ruhige Wohnseite zum Kirchhof. Alternativ könnten pro Etage auch drei kleine 1-Zimmer Wohnungen angeordnet werden. Die Wohnungen entsprechen der DIN 18040 Teil 2.
Grundsätzlich präferieren wir die Errichtung einer dauerhaften Konstruktion, die die Anforderungen der Nachhaltigkeit erfüllt und alterungsfähig ist. Deshalb ist eine Klinkerfassade angedacht, die zudem dem verputzten hellen Kirchenbaukörper einen Rahmen gibt.
Der Außenraum wird gärtnerisch angelegt.